Nichts hält ewig

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

wie viele von euch im Alltag bereits mehrfach feststellen mussten, ändern sich regelmäßig Bedingungen und Regeln, besonders wenn Verträge oder Anträge im Vorfeld ausgefüllt wurden.

Damit auch für uns Ehrenamtliche der zeitliche Verwaltungsaufwand nicht unnötig Überhand nimmt, möchten wir euch kurz über den Ablauf einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft informieren, denn z. B. nicht jeder kann die sportliche Begeisterung bis ins Hohe Alter leben, oder man interessiert sich für eine neue Sportart, oder, oder, oder …

…und wenn später einmal die Mitgliedschaft bei uns beendet werden soll, ist folgendes beachten:

Da die Mitgliedschaft in unseren Verein schriftlich zustande gekommen ist, muss auch die Beendigung der Mitgliedschaft dem Verein schriftlich angezeigt werden.
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gesamtvorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.

Senden Sie Ihre Kündigung also an ein aktuelles Mitglied des Gesamtvorstandes.
(https://www.germania-schale.de/der-vorstand/)

Geben Sie Ihre Kündigung nicht bei einem anderen Mitglied oder
Übungsleiter(-in) des Vereins ab.

Beachten Sie bitte, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingeht.

Im Falle der ordentlichen Kündigung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Ihre Mitgliedschaft endet trotz der Kündigung nicht, wenn Sie einen Beitragsrückstand haben. Über die Höhe des Beitragsrückstandes werden Sie schriftlich informiert mit der Bitte diesen Beitrag bis zum Austrittstermin zu begleichen.

Das Kündigungsformular findet ihr einmal hier am Ende des Beitrages und auch im Bereich Infos & Anträge.

Kündigung-Sportverein

Mit sportlichen Grüßen

Der Gesamtvorstand